Nebenkosten – Welche Kosten können auf den Mieter umgelegt werden?

Die Nebenkosten lösen in einigen Fällen hitzige Diskussionen aus. Doch welche Kosten dürfen überhaupt auf die Mieter umgelegt werden? Um hier Klarheit zu schaffen, beschäftigen wir uns in den folgenden Absätzen genauer mit dem Thema Nebenkosten.

Umlagefähige Nebenkosten

Die umlagefähigen Nebenkosten haben wir einmal für Sie ausgearbeitet.

Gebühren für Abwasser

Als Eigentümer können Sie die Kosten, die bei der Entwässerung des Grundstücks bestehen auf Ihre Mieter umlegen. Dabei wird häufig zwischen dem Schmutz- und dem Niederschlagswasser unterschieden. Dies ermöglicht eine getrennte Berechnung der Kosten.

Heiz- und Warmwasserkosten

Außerdem sind die Kosten, die für die Heizung und Warmwasser draufgehen, auf den Mieter umlegbar. Dazu gehören auch Kosten für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.

Hausmeisterservice

Auch Kosten, die durch einen Hausmeisterservice entstehen, können Sie Ihrem Mieter bzw. Ihren Mietern in Rechnung stellen. Ein Hausmeisterservice kümmert sich darum, dass Gemeinschaftsteile der Immobilie in einem einwandfreien Zustand sind und alles ordnungsgemäß funktioniert. Unter dem gleichen Punkt können Sie auch Kosten, die für Gartenarbeiten anfallen, auf die Mieter umlegen. Ein Gärtner, der extra engagiert wird, um den Garten in einem stets guten Zustand zu präsentieren ist für viele Eigentümer sehr wichtig.

Beleuchtungskosten und Aufzug

Falls Sie Ihren Mietern den Luxus eines Aufzugs bieten, dürfen Sie die entstehenden Kosten natürlich auch auf Ihre Mieter umlegen. Dies sind beispielsweise Kosten für den Betrieb und die Wartung. Auch Stromkosten, die durch die Außenbeleuchtung des Gebäudes oder die Beleuchtung des Kellers oder anderer Gemeinschaftsräume dürfen Sie Ihren Mietern in Rechnung stellen.

Versicherungen

Kosten, die für die Sach- und Haftpflichtversicherungen anfallen zählen ebenfalls zu den Punkten, die auf Ihre Mieter umgelegt werden dürfen.

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