Welche Kosten entstehen, wenn man den Schlüsseldienst ruft?

Haben Sie auch schon mal den Schlüssel in der Wohnung liegen gelassen und die Haustür, ohne nachzudenken von außen zugezogen? Wahrscheinlich ist dieses Phänomen jedem von uns schon einmal passiert. In vielen Fällen haben wir Glück und wir haben noch einen Ersatzschlüssel bei guten Bekannten oder den nahen Verwandten hinterlegt. Falls dies nicht der Fall ist, kommen Sie wahrscheinlich ohne Weiteres nicht mehr in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung. Oft hilft dann nur noch eins – der Schlüsseldienst. Wir alle wissen auch, dass die Kosten für den Schlüsseldienst in einigen Fällen ziemlich hoch werden können. Eine genauere Auflistung der Kosten können Sie in den folgenden Absätzen nachlesen.

„Hilfe – Was kann der Schlüsseldienst kosten?“

Die Kosten für den Schlüsseldienst können je nach Wochentag und Uhrzeit sehr unterschiedlich ausfallen. Unter der Woche können sie grundsätzlich mit Kosten zwischen 40 und 120 Euro rechnen. Der Preis hängt davon ab, wie aufwändig das Öffnen des Schlosses für den Schlüsseldienst ist. In einigen Fällen muss das Schloss zerstört werden, um Ihnen wieder Zugang zu Ihrer Wohnung zu schaffen. Hier kann die Rechnung dann schon mal bis zu 120 Euro hoch sein. Ganz anders können die Preise dann schon wieder am Wochenende oder an einem Feiertag aussehen. Der Schlüsseldienst verlangt häufig doppelt so viel Geld von Ihnen. Das heißt Sie müssen zwischen 90 und 250 Euro zahlen. Noch teurer wird es, wenn Sie den Schlüsseldienst am Wochenende oder an Feiertagen zwischen 18 Uhr und 6 Uhr rufen müssen. Der Schlüsseldienst rechnet auf den Normalpreis dann noch einmal 150% Zuschlag drauf.

Ein Schlüsseldienst ist demnach nicht gerade günstig und es kann sich lohnen, einen Ersatzschlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person zu hinterlegen.

Wer trägt die Kosten?

Bei der Frage, wer die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen muss, kommt es ganz auf die Situation an. In dem Fall, dass das Schloss kaputt ist oder der Schlüssel abbricht, muss in den meisten Fällen der Eigentümer der Wohnung für die Kosten aufkommen. In allen anderen Fällen, die mit Fahrlässigkeit zu tun haben, müssen Sie als Mieter die Rechnung selbst bezahlen.

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