Was kann ich tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Ein Mieter, der seine Miete nicht zahlt, ist dem Vermieter immer ein Dorn im Auge. Schließlich müssen alle laufenden Kosten beglichen werden und Sie als Eigentümer müssen eventuell auch die monatlichen Raten für eine aufgenommene Baufinanzierung der Immobilie noch an die Bank zurückzahlen.

Für den Fall, dass der Mieter nicht zahlt, sollten Sie sich vorab überlegen, wie Sie am besten vorgehen. Die S Immobilien GmbH empfiehlt Ihnen die Einhaltung der folgenden Schritte:

Kontaktaufnahme mit dem Mieter

Bevor Sie Ihrem derzeitigen Mieter eine Kündigung aussprechen, sollten Sie versuchen, ihn telefonisch zu kontaktieren. Fragen Sie Ihren Mieter, ob es einen bestimmten Grund für den Zahlungsverzug gibt und erarbeiten Sie mit ihm gemeinsam eine Lösung. Finanzielle Engpässe können jeden von uns einmal treffen. Solange diese nicht von langer Dauer sind, sollte das auch kein allzu großes Problem darstellen. Es ist wichtig, dass Sie am Ende des Telefonats einen Termin vereinbart haben, an dem der Mieter Ihnen die Miete überwiesen haben muss.

Mieter zahlt trotz Kontaktaufnahme – Nun folgt die schriftliche Abmahnung

Ihr Mieter zahlt nicht, obwohl Sie bereits den Kontakt zu ihm gesucht haben? In solch einem Fall können Sie dem Mieter eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen. In der Abmahnung bitten Sie Ihren Mieter darum, die Miete unverzügliche zu überweisen und weisen Ihn darauf hin, dass Sie den Zahlungsverzug nicht weiter akzeptieren.

Kündigung aussprechen

Nachdem Sie den Mieter telefonisch kontaktiert haben und Sie ihm eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen haben, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie Ihren Mieter über die Kündigung informieren können. Oftmals hat sich bis zum Zeitpunkt der Kündigung schon ein kumulierter Zahlungsverzug ergeben, der Sie als Eigentümer dazu veranlasst das Mietverhältnis in Frage zu stellen. Teilen Sie Ihrem Mieter mit, dass Sie über die Beendigung des Mietsverhältnisses nachdenken. Reagiert der Mieter weiter nicht auf die Forderung, können Sie ihm die fristlose Kündigung ausstellen.

Bei Fragen rund um das Thema Immobilien können Sie jederzeit unsere Ansprechpartner kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie.