Was ist die Eigenbedarfskündigung?

Ein Eigentümer einer Immobilie spricht dem derzeitigen Mieter immer dann eine Eigenbedarfskündigung aus, wenn er selbst oder ihm nahestehende Verwandte in die Immobilie ziehen möchten.

Die Besonderheiten einer Eigenbedarfskündigung, wird Ihnen die S Immobilien GmbH in den kommenden Absätzen näherbringen.

 Gründe für eine Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung muss dem derzeitigen Mieter immer schriftlich zugestellt werden. Das heißt, dass eine Kündigung per E-Mail in diesem Fall nicht ausreichend und geltend ist. Außerdem muss in dem Schreiben genau aufgezeigt werden, warum Sie als Eigentümer nun Eigenbedarf für die Immobilie anmelden. Solange Sie als Eigentümer die Immobilie selbst beziehen möchten, akzeptiert das Gericht die Eigenbedarfskündigung in allen Fällen.

Zu den Gründen, die durch ein Gericht akzeptiert werden, gehört beispielsweise die Eigenbedarfskündigung, weil Sie als Eigentümer einen Kinderwunsch haben und die genannte Immobilie Ihnen bessere Wohnbedingungen bietet. Auch das Verlangen in der eigenen Immobilie zu leben wird vom Gericht akzeptiert. Ein durch den Umzug verkürzter Arbeitsweg oder ein benötigter zweiter Wohnsitz werden vom Gericht akzeptiert.

Neben dem Grund für die Eigenbedarfskündigung muss auch die Person, die später in die Immobilie ziehen möchte mit Namen genannt werden. Wie bereits erwähnt dürfen nahestehende Verwandte des Eigentümers in das Objekt ziehen. Wer zu dieser Personengruppe gehört erfahren Sie im nachfolgenden Absatz.

Wer darf noch in die Immobilie ziehen?

Häufig möchten jedoch nicht Sie als Eigentümer in die Immobilie ziehen, sondern Verwandte von Ihnen. In solch einer Situation entscheidet das Gericht von Fall zu Fall, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Ihre eigenen Kinder, Enkelkinder und Geschwister werden problemlos vom Gericht akzeptiert. Anders verhält sich das Gericht, wenn es um eine Eigenbedarfskündigung für Ihren Schwager oder eine Cousine handelt. Je nach Gericht wurden die Fälle bisher unterschiedlich entschieden. Sie sollten sich in solch einer Situation auf eine genaue Prüfung durch das Gericht einstellen und die Gründe für diese Eigenbedarfskündigung so gut es geht ausarbeiten.

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