Was ist bei der Betriebskostenabrechnung zu beachten?

Eine korrekte und fristgerechte Betriebskostenabrechnung kann einiges von Ihnen als Vermieter abverlangen. Vor allem Fehler, die häufig bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung gemacht werden, führen dazu, dass Sie das Geld, dass Ihnen im Normalfall zusteht, nicht mehr geltend machen können.

Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung sehr präzise vorgehen und Sie alles gründlich kontrollieren. Auf folgende Punkte sollen Sie genau achten.

Fristeinhaltung bei der Erstellung

Es ist wichtig, dass bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung einige wichtige Fristen eingehalten werden. Die Abrechnung wird jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Abrechnungsjahr von Januar bis Dezember oder von Mai bis April geht. Ihrem Mieter muss die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorliegen. Sollten Sie die Frist überschreiten, haben Sie keinen Anspruch mehr die Kosten geltend zu machen und Forderungen an Ihren Mieter zu stellen.

Vollständige Betriebskostenabrechnung

Eine vollständige Betriebskostenabrechnung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Abrechnung. Ihr Mieter muss die Punkte Ihrer Abrechnung schnell nachvollziehen können. Folgende Punkte müssen in der Abrechnung übersichtlich und leicht verständlich aufgelistet sein:

  • Gesamtkostenüberblick
  • Informationen über die Verteilerschlüssel
  • Vorauszahlungsabzüge
  • Offene Berechnung der Mieteranteile

Diese vier Punkte müssen in jeder Betriebskostenabrechnung enthalten sein. Nur so ist diese für den Mieter durchsichtig und kontrollierbar. Positionen, die in der Abrechnung nicht mit aufgezeigt werden, können Ihrem Mieter im Nachhinein nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich die Abrechnung lieber zweimal zu kontrollieren. Verluste, die Sie hier machen, können sehr ärgerlich sein.

Heizkostenabrechnung erfolgt nach Verbrauch

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach dem Verbrauch. Das bedeutet, dass mindestens 50 und maximal 70 Prozent durch die Ermittlung des tatsächlichen Heizverbrauchs abgerechnet werden. Die übrigen Heizkosten lassen sich entsprechend der Wohnfläche abrechnen.

Die S Immobilien GmbH steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zum Thema Betriebskostenabrechnung.

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