Ein Baudenkmal zu besitzen ist immer etwas Schönes. Sie erinnern uns an Zeiten, in denen viele von wahrscheinlich noch nicht gelebt haben. Um noch möglichst lange von solchen Denkmalen profitieren zu können, stehen sie unter einem besonderen Schutz. Trotzdem kann es sinnvoll sein auch ein Baudenkmal zu sanieren. Hierbei müssen Sie jedoch einige Dinge berücksichtigen.
Besonderheiten bei der Sanierung von Baudenkmalen
Wer schon mal ein Baudenkmal saniert hat weiß, dass es hier einige Dinge zu beachten gibt. Im Gegensatz zu einem neuen Haus gestaltet sich die Sanierung von Baudenkmalen nämlich deutlich aufwändiger. Bevor mit der eigentlichen Sanierung überhaupt begonnen werden kann, muss eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorliegen. Für diese Genehmigung muss ein Antrag gestellt werden. Es ist sinnvoll den Antrag früh genug einzureichen, da die Prüfung oftmals mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sobald die Denkmalschutzbehörde Ihren Antrag kontrolliert hat, erhalten Sie entweder eine Absage oder Erlaubnis Ihrer Sanierungspläne. Bei der Entscheidung spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Eine von ihnen ist die Erhaltung der Immobilie.
Welche Veränderungen benötigen eine Genehmigungspflicht?
Fast alle Veränderungen bei der Sanierung von Baudenkmalen unterliegen der Genehmigungspflicht. Einige von Ihnen haben wir hier aufgelistet:
– Anbau eines Balkons
– Anbau von Gebäudeteilen
– Fenstereinbau
– Ausbau von Türen
– Neuer Putz
– Neuer Anstrich
– Tausch von Dachziegeln
Gibt es staatliche Förderungen bei der Sanierung von Baudenkmalen?
Ja. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Eigentümern einen günstigen Förderkredit an. Da sich die Sanierung von Baudenkmalen häufig als aufwendiger und auch als deutlich teurer als normale Sanierungen herausstellt, bietet die KfW solche staatlichen Förderungen an. Wer sein Geld gerne in die Sanierung seines Baudenkmals investieren möchte, erhält also Unterstützung der KfW.
Hinzu kommt, dass die Steuer bei der Sanierung von Baudenkmalen von den Kosten abgesetzt werden kann. Der Eigentümer muss dazu lediglich nachweisen, dass die Arbeiten zur Verbesserung des Baudenkmals führen.
Als Eigentümer eines Baudenkmals besteht zusätzlich noch die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zur Sanierung eines Baudenkmals zu stellen. In diesem Bereich werden von Bund und Ländern verschiedene Förderungsprogramme angeboten. In diesem Falls helfen Ihnen die zuständigen Behörden weiter.
Sollten Sie Fragen zur Finanzierung von der Sanierung von Baudenkmalen haben, können Sie gerne einen unserer Ansprechpartner kontaktieren.