Unerschlossenes Grundstück

Bei einem Grundstück handelt es sich um ein unerschlossenes Grundstück, wenn weder Stromleitungen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle noch ein öffentliches Straßennetz vorliegen. Auf die Eigentümer kommen einige Kosten zu, um aus dem unerschlossenen Grundstück ein erschlossenes zu machen.