Erschlossenes Grundstück

Wenn man von einem erschlossenen Grundstück spricht, ist damit gemeint, dass die Versorgung von Wasser und Strom auf dem Grundstück vorhanden ist. Die zweite Grundlage eines erschlossenen Grundstückes ist, das Vorhandensein einer Abwasser – und Fäkalienentsorgung. Außerdem muss ein öffentliches Straßennetz vorliegen, um ein Grundstück als erschlossen zu bezeichnen.